Durch den zunehmenden Impfschutz können unseren Bewohnerinnen und Bewohnern wieder mehr soziale Kontakte ermöglicht werden. Es besteht dabei weiterhin die Notwendigkeit zur Einhaltung der „Basis- Schutzmaßnahmen". Unserer Besuchsregeln sind dahingehend angepasst. Eine Kurzfassung finden Sie in den Coronas-News.
Die geänderte SARS-CoV-2 Infektionsschutz – Basismaßnahmenverordnung tritt am 30.04.2022 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27.05.2022.
Diesbezügliche Informationen hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 26.04.2022 in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Diese finden Sie
hier zum Download.
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