Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Zeit zum Auftanken

Auch pflegende Angehörige müssen einmal ausspannen oder können vorübergehend die Pflege des zu betreuenden Angehörigen nicht gewährleisten. In diesem Fall kann die Pflege des zu betreuenden Familienmitglieds von uns übernommen werden. Unser Anliegen ist es, die Kurzzeit- und Verhinderungspflegegäste in die Gemeinschaft zu integrieren, aber auch Individualität zuzulassen.

Aufnahme in die Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Hierfür stehen insgesamt 10 Einzelzimmer - je 5 Zimmer im Georgenhof und im Mühlenhof - zur Verfügung.

Die Zimmer sind komplett möbliert, mit einem Fernseher ausgestattet und bieten ein behagliches Ambiente.

Ein Telefonanschluss ist vorhanden, muss jedoch vor dem Aufenthalt vom Gast bzw. Angehörigen selbst angemeldet werden. Daher empfehlen wir die Nutzung eines Mobiltelefons.

Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt

Krisensituationen bei der häuslichen Pflege

Verhinderung durch Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson

Überbrückung der Wartezeit für einen stationären Pflegeplatz

  • Aufnahme in die Kurzzeit- und Verhinderungspflege


    Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt

    Krisensituationen bei der häuslichen Pflege

    Verhinderung durch Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson

    Überbrückung der Wartezeit für einen stationären Pflegeplatz

    Hierfür stehen insgesamt 10 Einzelzimmer - je 5 Zimmer im Georgenhof und im Mühlenhof - zur Verfügung.

    Die Zimmer sind komplett möbliert, mit einem Fernseher ausgestattet und bieten ein behagliches Ambiente.

    Ein Telefonanschluss ist vorhanden, muss jedoch vor dem Aufenthalt vom Gast bzw. Angehörigen selbst angemeldet werden. Daher empfehlen wir die Nutzung eines Mobiltelefons.

    Anspruchshöhe und Anspruchsdauer

    Über die verschiedenen Möglichkeiten, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, berät Sie gern unser Sozialdienst.


    Kurzzeitpflege

    maximal 56 Tage pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI)

    Verhinderungspflege

    maximal 42 Tage pro Kalenderjahr

    Anspruch ist erst gültig, nachdem die Pflegeperson den/die Pflegebedürftige/n mindestens 6 Monate in häuslicher Pflege gepflegt hat.

    Anspruchshöhe und Anspruchsdauer


    Kurzzeitpflege

    maximal 56 Tage pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI)

    Verhinderungspflege

    maximal 42 Tage pro Kalenderjahr

    Anspruch ist erst gültig, nachdem die Pflegeperson den/die Pflegebedürftige/n mindestens 6 Monate in häuslicher Pflege gepflegt hat.

    Über die verschiedenen Möglichkeiten, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, berät Sie gern unser Sozialdienst.

    Kosten


    Die Kosten für Gäste in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen


    • Allgemeine Pflegeleistungen
    • Umlage zur Ausbildung
    • Unterkunft und Verpflegung
    • Investitionskosten


    Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen, unter anderem


    • Unterkunft und Verpflegung
    • Investitionskosten (u. a. für die Ausstattung sowie Herstellung und Erhaltung der Pflegeeinrichtung)


    Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise Hausmeisterdienstleistungen, können weitere Kosten entstehen. Informationen dazu erhalten Sie von den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes.

    

    Die Höhe der pflegebedingten Kosten sowie der sonstigen Kosten sind in den Einrichtungen unterschiedlich. Alle Angaben zu Kosten stellen wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches zur Verfügung. Hierbei beraten wir Sie auch gern über mögliche Unterstützungsleistungen seitens der zuständigen Sozialämter.

    • Täglicher Eigenanteil Georgenhof

      • Pflegegrad 2-5:  33,69€ tgl.
    • Täglicher Eigenanteil Mühlenhof

      Pflegegrad 2-5: 

      • Zimmerkategorie 1 (Einzelzimmer mit eigener Nasszelle)   45,23 € tgl.
      • Zimmterkategorie 2 (Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für zwei Zimmer)   39,86 € tgl. 

    Kosten


    Die Kosten für Gäste in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen


    • Allgemeine Pflegeleistungen
    • Umlage zur Ausbildung
    • Unterkunft und Verpflegung
    • Investitionskosten


    Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen, unter anderem


    • Unterkunft und Verpflegung
    • Investitionskosten (u. a. für die Ausstattung sowie Herstellung und Erhaltung der Pflegeeinrichtung)


    Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise der Reparatur privater Gegenstände können weitere Kosten entstehen.

    Die Höhe der pflegebedingten Kosten sowie der sonstigen Kosten sind in den Einrichtungen unterschiedlich. Alle Angaben zu Kosten stellen wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches zur Verfügung. Hierbei beraten wir Sie auch gern über mögliche Unterstützungsleistungen seitens der zuständigen Sozialämter.

    Täglicher Eigenanteil Georgenhof


    Pflegegrad 2 - 5

    30,91 € tgl.

    Täglicher Eigenanteil Mühlenhof


    Zimmer Kategorie 1

    Einzelzimmer mit eigener Nasszelle

    Zimmer Kategorie 2

    Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer)

    Pflegegrad 2 - 5

    42,38€ tgl.

    37,01 € tgl.

    Wir sind für Sie da - Kontaktieren Sie uns gern für weitere Rückfragen

    Wir sind für Sie da

    Wir sind für Sie da Kontaktieren Sie uns gern für weitere Rückfragen

    Magdalena Urbowicz


    Sozialer Dienst

    Dayana Reinhardt


    Sozialer Dienst

    Wir sind gerne für Sie da.

    Sie haben eine Frage? Wir sind für Sie da. Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen. 

    Kontaktieren Sie uns

    Share by: