Auch pflegende Angehörige müssen einmal ausspannen oder können vorübergehend die Pflege des zu betreuenden Angehörigen nicht gewährleisten. In diesem Fall kann die Pflege des zu betreuenden Familienmitglieds von uns übernommen werden. Unser Anliegen ist es, die Kurzzeit- und Verhinderungspflegegäste in die Gemeinschaft zu integrieren, aber auch Individualität zuzulassen.
Hierfür stehen insgesamt 10 Einzelzimmer - je 5 Zimmer im Georgenhof und im Mühlenhof - zur Verfügung.
Die Zimmer sind komplett möbliert, mit einem Fernseher ausgestattet und bieten ein behagliches Ambiente.
Ein Telefonanschluss ist vorhanden, muss jedoch vor dem Aufenthalt vom Gast bzw. Angehörigen selbst angemeldet werden. Daher empfehlen wir die Nutzung eines Mobiltelefons.
Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt
Krisensituationen bei der häuslichen Pflege
Verhinderung durch Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson
Überbrückung der Wartezeit für einen stationären Pflegeplatz
Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt
Krisensituationen bei der häuslichen Pflege
Verhinderung durch Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson
Überbrückung der Wartezeit für einen stationären Pflegeplatz
Hierfür stehen insgesamt 10 Einzelzimmer - je 5 Zimmer im Georgenhof und im Mühlenhof - zur Verfügung.
Die Zimmer sind komplett möbliert, mit einem Fernseher ausgestattet und bieten ein behagliches Ambiente.
Ein Telefonanschluss ist vorhanden, muss jedoch vor dem Aufenthalt vom Gast bzw. Angehörigen selbst angemeldet werden. Daher empfehlen wir die Nutzung eines Mobiltelefons.
Über die verschiedenen Möglichkeiten, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, berät Sie gern unser Sozialdienst.
Kurzzeitpflege
maximal 56 Tage pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI)
Verhinderungspflege
maximal 42 Tage pro Kalenderjahr
Anspruch ist erst gültig, nachdem die Pflegeperson den/die Pflegebedürftige/n mindestens 6 Monate in häuslicher Pflege gepflegt hat.
Kurzzeitpflege
maximal 56 Tage pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI)
Verhinderungspflege
maximal 42 Tage pro Kalenderjahr
Anspruch ist erst gültig, nachdem die Pflegeperson den/die Pflegebedürftige/n mindestens 6 Monate in häuslicher Pflege gepflegt hat.
Über die verschiedenen Möglichkeiten, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, berät Sie gern unser Sozialdienst.
Die Kosten für Gäste in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen
Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen, unter anderem
Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise Hausmeisterdienstleistungen, können weitere Kosten entstehen. Informationen dazu erhalten Sie von den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes.
Die Höhe der pflegebedingten Kosten sowie der sonstigen Kosten sind in den Einrichtungen unterschiedlich. Alle Angaben zu Kosten stellen wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches zur Verfügung. Hierbei beraten wir Sie auch gern über mögliche Unterstützungsleistungen seitens der zuständigen Sozialämter.
Pflegegrad 2-5:
Die Kosten für Gäste in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen
Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen, unter anderem
Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise der Reparatur privater Gegenstände können weitere Kosten entstehen.
Die Höhe der pflegebedingten Kosten sowie der sonstigen Kosten sind in den Einrichtungen unterschiedlich. Alle Angaben zu Kosten stellen wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches zur Verfügung. Hierbei beraten wir Sie auch gern über mögliche Unterstützungsleistungen seitens der zuständigen Sozialämter.
30,91 € tgl.
Zimmer Kategorie 1
Einzelzimmer mit eigener Nasszelle
Zimmer Kategorie 2
Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer)
42,38€ tgl.
37,01 € tgl.
Wir sind für Sie da Kontaktieren Sie uns gern für weitere Rückfragen
Alte Lohmühlenstraße 27
16321 Bernau bei Berlin
Telefon: 03338/907-600
Fax: 03338/603-132
Bernauer Allee 8
16321 Bernau bei Berlin Ortsteil Schönow
Telefon: 03338/763-962
Fax: 03338/3592-797