Im Wohnbereich 4 des Mühlenhofes leben 18 Menschen mit dementiellen Erkrankungen und teils erheblichen Verhaltensauffälligkeiten zusammen. Sie werden speziell nach ihren Bedürfnissen gepflegt, betreut und gefördert. Dabei arbeiten wir nach dem Pflegekonzept von Tom Kitwood, das eine personenzentrierte Pflege und Betreuung vorsieht. Wir stellen die Einzigartigkeit der Person in den Mittelpunkt. Eine positive Interaktion zwischen einem Menschen mit Demenz und seinen Begleitern trägt zum Erhalt und zur Stärkung des Personseins bei.
Eine angenehme Atmosphäre ist uns in diesem Wohnbereich besonders wichtig. Gemütliche Ecken laden zum Verweilen und Wohlfühlen ein. Eine spezielle Ausgestaltung der Gemeinschaftsräume regt die Bewohnerinnen und Bewohner zum Mitmachen an, erinnert sie an Vertrautes und wirkt so beruhigend.
Auch in der Ernährung sind wir spezialisiert auf Menschen mit Demenz. Unsere Küche bietet nach Bedarf und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse hochkalorische Kost, eiweißreiche Kost, Obst und Gebäck, Fingerfood und eine durchgängige Versorgung in der Nacht.
Höhenverstellbares Pflegebett mit Rettungstuch
Pflegenachttisch
Kleiderschrank mit abschließbarem Fach
Holzschiebeläden oder textile Vorhänge
Bilderschiene
Notrufanlage
Anschlüsse für Telefon, Fernseher, Internet
Geschützter Garten mit Rundweg
Hier können Sie sich die Grundrisse herunterladen.
Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen
Pflegebedingter Anteil: Allgemeine Pflegeleistungen sowie Umlage für Ausbildung
Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten
Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Leistungsbetrag in Höhe von
PG 2 - 805 € PG 3 - 1.319 € PG 4 - 1.855 € PG5 - 2.096 €
Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.
Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss keine höhere Zuzahlung leisten.
Seit 1. Januar 2025 wird zudem durch die Pflegekasse neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag ein individueller Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Dieser steigt mit der Dauer der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 %, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und im vierten Jahr 75 %.
Alle Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen.
Eigenanteile nach Dauer des Aufenthaltes | Zimmer Kategorie 1 (Einzelzimmer mit eigener Nasszelle)* | Zimmer Kategorie 2 (Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer)* |
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Im 1. Jahr | 4.041,23 € | 3.922,29 € |
Im 2. Jahr | 3.582,21 € | 3.463,27 € |
Im 3. Jahr | 2.970,17 € | 2.851,23 € |
Ab dem 4. Jahr | 2.205,13€ | 2.086,19€ |
*Stand 31.12.2024
Für aktuelle Preisinformationen und weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns gern. Diese erhalten Sie im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches.
Zur notwendigen Refinanzierung nicht beeinflussbarer Kostensteigerung, wie z.B. Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie allgemeiner Preiserhöhung,
ist es notwendig jährlich die Kosten anzupassen.
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