Georgenhof

Willkommen!

Willkommen im Georgenhof am Standort Seniorenzentrum "Regine Hildebrandt".


Der  Georgenhof verfügt über 97 Einzelzimmer, von denen 5 für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. Insgesamt gibt es drei Wohnbereiche, die sich jeweils über eine Etage erstrecken. Zwei Wohnbereiche verfügen über jeweils 32 Einzelzimmer, ein weiterer über 33 Einzelzimmer.


Gemütliche Gemeinschaftsräume laden zur gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten ein. An der Gestaltung dieser Räume können sich unsere Bewohner gerne beteiligen. Ein Raucherraum ist ebenfalls vorhanden sowie Zugang zu unserem Garten.


Besuchen Sie uns gerne für einen Rundgang und ein persönliches Gespräch. Oder vereinbaren Sie ein Probewohnen, bei dem Sie einige Tage intensiv am Leben und an den Aktivitäten im Seniorenzentrum teilnehmen.

Ausstattung

Höhenverstellbares Pflegebett mit Rettungstuch

Pflegenachttisch

Tisch

Kleiderschrank mit abschließbarem Fach

Anrichte

Notrufanlage

Fernseh- und Telefonanschlussdose

Die Ausstattung kann durch eigene Möbel und liebgewordene Gegenstände komplettiert werden.

Gemütliche Gemeinschaftsräume laden zum Verweilen ein. Der großzügige Gartenbereich mit begrüntem Innenhof und Laubengang, einer Terrasse und unserem Sinnesgarten laden zum Entspannen und Sitzen in netter Gesellschaft ein.

Zimmertypen

Hier können Sie sich die Grundrisse herunterladen.

Kosten


Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen


  • Pflegebedingter Anteil: Allgemeine Pflegeleistungen, Ausbildungsbetrag sowie Umlage für Ausbildung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten


Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Leistungsbetrag in Höhe von


  • PG 2 - 770 €      PG 3 - 1.262 €      PG 4 - 1.775 €      PG5 - 2.005 €


Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).


Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.

Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss keine höhere Zuzahlung leisten.


Seit 1. Januar 2022 wird zudem durch die Pflegekasse neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag ein individueller Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Dieser steigt mit der Dauer der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %.



Alle Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen.


Eigenanteile nach Dauer des Aufenthaltes In € zum Stand der Veröffentlichung
Im 1. Jahr 2.432,39 €
Im 2. Jahr 2.132,35 €
Im 3. Jahr 1.832,31 €
Ab dem 4. Jahr 1.457,27 €

Weitere Auskünfte und detaillierte Information erhalten Sie gern im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches.


Zur notwendigen Refinanzierung nicht beeinflussbarer Kostensteigerung, wie z.B. Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie allgemeiner Preiserhöhung,

ist es notwendig jährlich die Kosten anzupassen.

Kosten


Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen


  • Allgemeine Pflegeleistungen
  • Umlage für Ausbildung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten


Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss seit 2017 keine höhere Zuzahlung leisten.


Alle Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen, unter anderem


  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten (u. a. für die Ausstattung sowie Herstellung und Erhaltung der Pflegeeinrichtung)
  • Ausbildungskosten


Ist der monatliche Leistungsbetrag der Pflegekasse höher als die Aufwendungen für Betreuung und Pflege, übernimmt diese auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Leistungsbetrages. Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise der Reparatur privater Gegenstände können weitere Kosten entstehen. Diese werden nur nach gesonderter Auftragserteilung erbracht.

Pflegegrad 1

Monatliche Zuschüsse der Pflegekasse

125 €

Eigenanteil

 €

Pflegegrad 2

Monatliche Zuschüsse der Pflegekasse

770

Eigenanteil

2.071,95 €

Pflegegrad 3

Monatliche Zuschüsse der Pflegekasse

1.262 €

Eigenanteil

2.071,95 €

Pflegegrad 4

Monatliche Zuschüsse der Pflegekasse

1.775 €

Eigenanteil

2.071,95 €

Pflegegrad 5

Monatliche Zuschüsse der Pflegekasse

2.005 €

Eigenanteil

2.071,95 €

Kosten


Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen



  • Allgemeine Pflegeleistungen
  • Umlage für Ausbildung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten



Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss seit 2017 keine höhere Zuzahlung leisten.



Alle Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen, unter anderem



  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten (u. a. für die Ausstattung sowie Herstellung und Erhaltung der Pflegeeinrichtung)
  • Ausbildungskosten

Ist der monatliche Leistungsbetrag der Pflegekasse höher als die Aufwendungen für Betreuung und Pflege, übernimmt diese auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Leistungsbetrages. Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise der Reparatur privater Gegenstände können weitere Kosten entstehen. Diese werden nur nach gesonderter Auftragserteilung erbracht.


Pflegegrad

Monatliche Zuschüsse der Pflegekasse

Eigenanteil

1

125 €

 €

2

770 €

2.071,95 €

3

1.262 €

2.071,95€

4

1.775 €

2.071,95 €

5

2.005 €

2.071,95€

Kontaktieren Sie uns gern für weitere Rückfragen

Wir sind für Sie da

Christine Hübner - Pflegedienstleiterin

Tel.: +49 3338 603 117

hübner@ggab-bernau.de

Medizinproduktebeauftragter

Thomas Bansemer, Tel.: +49 3338 603 180

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Mail: hübner@ggab-bernau.de

Medizinproduktebeauftragter

Thomas Bansemer

Tel.: +49 3338 603 180

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