Mühlenhof

Willkommen!

Willkommen im Mühlenhof, der 2015  zum 30. Jubiläum des Standorts Alte Lohmühlenstraße eingeweiht wurde.


Der Mühlenhof verfügt über 138 Einzelzimmer, davon stehen 5 Zimmer für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.


Ausgenommen im spezialisierten Demenzwohnbereich 4, welcher über 18 Plätze verfügt, wohnen auf jeder Etage  30 Menschen in den Wohnbereichen 5 - 8  zusammen.  In diesen Wohnbereichen befinden sich auch unsere Kurzzeitpflegeplätze. In den Gemeinschaftsräumen ist eine vollständig ausgestattete Küchenzeile integriert zur Zubereitung von Mahlzeiten oder für gemeinsame Aktivitäten wie weihnachtliches Plätzchenbacken.


Besuchen Sie uns gerne für einen Rundgang und ein persönliches Gespräch. Oder vereinbaren Sie ein Probewohnen, bei dem Sie einige Tage intensiv am Leben und an den Aktivitäten im Seniorenzentrum teilnehmen.

Ausstattung

Höhenverstellbares Pflegebett mit Rettungstuch

Pflegenachttisch

Kleiderschrank mit abschließbarem Fach

Holzschiebeläden oder textile Vorhänge

Bilderschiene

Notrufanlage

Anschlüsse für Telefon, Fernseher, Internet

Geschützter Garten mit Rundweg

Zimmertypen

Hier können Sie sich die Grundrisse herunterladen.

Kosten


Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen


  • Pflegebedingter Anteil: Allgemeine Pflegeleistungen sowie Umlage für Ausbildung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten


Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Leistungsbetrag in Höhe von


  • PG 2 - 770 € | PG 3 - 1.262 € | PG 4 - 1.775 € | PG5 - 2.005 €


Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).


Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.

Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss keine höhere Zuzahlung leisten.


Seit 1. Januar 2022 wird zudem durch die Pflegekasse neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag ein individueller Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Dieser steigt mit der Dauer der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %.



Alle Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen.


Eigenanteile nach Dauer des Aufenthaltes Zimmer Kategorie 1 (Einzelzimmer mit eigener Nasszelle) Zimmer Kategorie 2 (Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer)
Im 1. Jahr 2.339,78 € 2.220,84 €
Im 2. Jahr 2.109,25 € 1.990,31 €
Im 3. Jahr 1.878,73 € 1.795,79 €
Ab dem 4. Jahr 1.590,57 € 1.471,63 €

Eigenanteile nach Dauer des Aufenthaltes

In € zum Stand der Veröffentlichung

Zimmer Kategorie 1

Einzelzimmer mit eigener Nasszelle

Zimmer Kategorie 2

Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer)

Im 1. Jahr

2.712,45 €

2.593,51 €

Im 2. Jahr

2.421,72 €

2.302,78 €

Im 3. Jahr

2.130,99 €

2.012,05 €

Ab dem 4. Jahr

1.767,58 €

1.648,64 €

Weitere Auskünfte und detaillierte Information erhalten Sie gern im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches.


Zur notwendigen Refinanzierung nicht beeinflussbarer Kostensteigerung, wie z.B. Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie allgemeiner Preiserhöhung,

ist es notwendig jährlich die Kosten anzupassen.

Kosten


Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich insgesamt wie folgt zusammen


  • Allgemeine Pflegeleistungen
  • Umlage für Ausbildung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten


Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss seit 2017 keine höhere Zuzahlung leisten.


Alle Kosten, die unabhängig von der Betreuung und Pflege entstehen, sind vom Pflegebedürftigen zu zahlen, unter anderem


  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten (u. a. für die Ausstattung sowie Herstellung und Erhaltung der Pflegeeinrichtung)
  • Ausbildungskosten
  • Umlage für Ausbildung


Ist der monatliche Leistungsbetrag der Pflegekasse höher als die Aufwendungen für Betreuung und Pflege, übernimmt diese auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Leistungsbetrages. Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise der Reparatur privater Gegenstände können weitere Kosten entstehen. Diese werden nur nach gesonderter Auftragserteilung erbracht.

Zuschüsse der Pflegekasse


Pflegegrad

Monatliche Zuschüsse

1

125 €

2

770 €

3

1.262 €

4

1.775 €

5

2.005 €

Eigenanteil WB  5 - 8


Zimmer Kategorie 1

Einzelzimmer mit eigener Nasszelle

Zimmer Kategorie 2

Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer)

Pflegegrad 2 - 5

2.339,78 €

2.220,84 €

Kontaktieren Sie uns gern für weitere Rückfragen

Wir sind für Sie da

Andreas Schwesig - Pflegedienstleiter

Tel.: +49 3338 603 121

Mail: schwesig@ggab-bernau.de

Medizinproduktebeauftragter

Ralf Nützschke

Tel.: +49 3338 603  240

Kontaktieren Sie uns gern für weitere Rückfragen

Wir sind für Sie da

Andreas Schwesig

Tel.: +49 3338 603 121

schwesig@ggab-bernau.de

Medizinproduktebeauftragter

Ralf Nützschke, Tel.: +49 3338 603 240

Wir sind gerne für Sie da.

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