Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Betreuung und Pflege in der Pflegeeinrichtung. Die Beträge sind nach Pflegegraden gestaffelt.
Zuschüsse der Pflegekasse (monatlich) | |
Pflegegrad 1 | 125 € |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen für alle Pflegebedürftigen.
Pflegebedürftige zahlen einen pflegebedingten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser ist innerhalb der jeweiligen Einrichtung für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss seit 2017 keine höhere Zuzahlung leisten.
Ist der monatliche Leistungsbetrag der Pflegekasse höher als die Aufwendungen für Betreuung und Pflege, übernimmt diese auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Leistungsbetrages. Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise der Reparatur privater Gegenstände können weitere Kosten entstehen. Diese werden nur nach gesonderter Auftragserteilung erbracht.
Eigenanteil Bewohner mit Pflegegrad 2–5 (monatlich) | |
ab 01.01.2020 | 1.723,04 € |
Eigenanteil Bewohner mit Pflegegrad 2–5 (monatlich) | |
Zimmer Kategorie 1 Einzelzimmer mit eigener Nasszelle |
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ab 01.01.2020 | 1.947,32 € |
Zimmer Kategorie 2 Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer) |
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ab 01.01.2020 | 1.828,38 € |
Eigenanteil Bewohner mit Pflegegrad 2–5 (monatlich) | |
Zimmer Kategorie 1 Einzelzimmer mit eigener Nasszelle |
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ab 01.01.2020 | 2.626,89 € |
Zimmer Kategorie 2 Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer) |
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ab 01.01.2020 | 2.507,95 € |
Die Pflegekasse übernimmt Kosten in Höhe von 1.612 EUR pro Kalenderjahr, maximal 56 Tage Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen für alle Pflegebedürftigen.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten in Höhe von 1.612 EUR pro Kalenderjahr, maximal 42 Tage.
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2.
Durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie beispielsweise der Reparatur privater Gegenstände können weitere Kosten entstehen.
Die Höhe der pflegebedingten Kosten sowie der sonstigen Kosten sind in den Einrichtungen unterschiedlich. Alle Angaben zu Kosten stellen wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches zur Verfügung. Hierbei beraten wir Sie auch gern über mögliche Unterstützungsleistungen seitens der zuständigen Sozialämter.
An dieser Stelle weisen wir Ihnen die täglichen Eigenanteile auf Basis der aktuell vereinbarten Entgeltvereinbarungen aus.
Eigenanteil Bewohner mit Pflegegrad 2–5 (täglich) | |
ab 01.01.2020 | 27,57 € |
An dieser Stelle weisen wir Ihnen die täglichen Eigenanteile auf Basis der aktuell vereinbarten Entgeltvereinbarungen aus.
Eigenanteil Bewohner mit Pflegegrad 2–5 (täglich) | |
Zimmer Kategorie 1 Einzelzimmer mit eigener Nasszelle |
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ab 01.01.2020 | 38,78 € |
Zimmer Kategorie 2 Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Vorraum und Nasszelle (für 2 Zimmer) |
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ab 01.01.2020 | 33,41 € |
Zuschüsse der Pflegekasse (monatlich) | |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Entlastungsleistungen (nach § 45b SGB XI) 125 Euro
Beratungseinsätze (halbjährlich, bei Pflegegrad 4/5 vierteljährlich) 23 Euro
Diese sind abhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen. Die Preise sind mit den Kostenträgerverbänden vereinbart und verhandelt. Alle Angaben stellen wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches zur Verfügung.
Diese Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Betreuung und Pflege in der Tagespflegeeinrichtung. Die Beträge sind nach Pflegegraden gestaffelt.
Zuschüsse der Pflegekasse (monatlich) | |
Pflegegrad 1 | 125 € |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen für alle Pflegebedürftigen
Die Höhe der pflegebedingten Kosten sowie der sonstigen Kosten sind in den Einrichtungen unterschiedlich. Alle Angaben zu Kosten stellen wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches zur Verfügung. Hierbei beraten wir Sie auch gern über mögliche Unterstützungsleistungen seitens der zuständigen Sozialämter.
An dieser Stelle weisen wir Ihnen die täglichen Eigenanteile, auf Basis der aktuell vereinbarten Entgeltvereinbarungen, aus.
Eigenanteil Tagesgast mit Pflegegrad 2–5 (täglich) | |
ab 01.01.2020 | 22,44 € |
An dieser Stelle weisen wir Ihnen die täglichen Eigenanteile, auf Basis der aktuell vereinbarten Entgeltvereinbarungen, aus.
Eigenanteil Tagesgast mit Pflegegrad 2–5 (täglich) | |
ab 01.01.2020 | 16,36 € € |